Online-Vortrag: Keine Schlussstriche. Jugendarbeit nach dem NSU

Achtung: Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht!


Termin: 19. April 2021, 18:00-21:00 Uhr

Veranstaltungsort: digital
Link wird nach der Anmeldung bekannt gegeben.

Teilnahmebeitrag:
Dank finanzieller Förderung ist es uns möglich diese Veranstaltung kostenfrei anzubieten.

Anmeldung bis zum 16.04.2021 per E-Mail an lisa.bendiek@kulturbuero-sachsen.de unter Angabe von:
1. Vor- und Nachname
2. wenn vorhanden: Institution/ Organisation

Veranstaltungsflyer (.PDF 763 kB)


Die Mitglieder des NSU-Kerntrios haben sich u.a. in einem Thüringer Jugendclub kennengelernt. Welchen Beitrag leistete die Jugendarbeit in der Transformationsgesellschaft zur Entstehung, Stärkung und gesellschaftlichen Akzeptanz der Neonazi-Szene? Und vor allem: Welche Konsequenzen zieht die Jugendarbeit daraus nach der Selbstenttarnung des NSU?

Der Vortrag gibt einen Einblick in die Prozesse von Selbstkritik und Aufarbeitung, die Antifaschist*innen, Sozialarbeiter*innen und Jugendliche in Sachsen begonnen haben. Außerdem bietet er Raum für Fragen und Diskussion.

Referent*innen
Es referieren und moderieren Lisa Bendiek und Danilo Starosta, Mitarbeiter*innen der Fachstelle Jugendhilfe des Kulturbüro Sachsen.

Datenschutz:
Mit der Anmeldung überlassen Sie dem Kulturbüro Sachsen e.V. personenbezogenen Daten. Diese werden ausschließlich im Zusammenhang mit E-Mails und Einladungen zu Veranstaltungen gemäß der europäischen Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und in der internen Adressdatenbank gespeichert. Sie können der Nutzung Ihrer Daten ohne Angabe von Gründen jederzeit schriftlich unter info@kulturbuero-sachsen.de widersprechen.

Für die Veranstaltung gilt die Ausschlussklausel:
Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die neonazistischen Parteien oder Organisationen angehören, der neonazistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser zu verweisen.

Jugendarbeit, NSU

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