Unterstützung bei Schöffenwahl

Grafik Schöffenwahl 2023, Motiv: sächsische Landschaft

Schöff*innen sind ehrenamtliche Richter*innen, die an Strafverfahren teilnehmen und in die Rechtsprechung eingebunden sind. Dabei haben sie bei der Urteilsfindung sowie der Strafzumessung das volle Stimmrecht wie ausgebildete Berufsrichterinnen. Im Jahr 2023 werden bundesweit und somit auch im Freistaat Sachsen für die Amtszeit 2024 bis 2028 neue Schöffinnen gewählt.

Demokratiefeindliche Organisationen und Akteure sind schon seit vielen Jahren darum bemüht, ihre Anhängerschaft zur Teilnahme an der Wahl von Schöffinnen zu motivieren. Es sind mehrere Fälle bekannt, in denen Anhänger*innen verschiedener rechtsextremer Parteien oder Demonstrationsbewegungen sich gezielt für das Schöffinnen-Amt bewerben. Demokratiefeindliche Organisationen und Personen nehmen somit sehr gezielt die Möglichkeiten der Beteiligung an der Rechtsprechung wahr, um ihre Ideologie in Verfahren und Entscheidungen einfließen zu lassen.

Das Projekt „Monitoring, Beratung und Begleitung zu Gefahren von Demokratiefeindlichkeit in Zusammenhang mit der Wahl von Schöffinnen in Sachsen“ hat es sich zum Ziel gesetzt, im Bundesland zu der Problematik zu arbeiten. Dadurch sollen das demokratische und rechtsstaatliche Potenzial des Schöff*innen-Amtes gestärkt und die Gefahren durch demokratiefeindliche Einflüsse zurückgedrängt werden. In den vergangenen Monaten wurden in zahlreichen Kommunen verschiedene Personen beraten, die in das Verfahren zur Wahl von Schöff*innen eingebunden waren, z.B. Mitarbeiter*innen der Kommunalverwaltungen, Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen oder Kreis-, Stadt- und Gemeinderätinnen.

Wo befinden wir uns derzeit im Prozess der Schöffenwahlen?

Die von den Stadt- und Gemeinderäten abgestimmten Vorschlagslisten zur Schöffenwahl liegen in diesen Wochen nun für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme in den jeweiligen Gemeinden und Städten in Sachsen für eine Woche aus. Beginn und Ende der Auslegungsfrist sind vorher öffentlich durch die Städte und Gemeinden bekannt zu geben.

Gegen die Vorschlagsliste können Sie nun binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift oder bei dem Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erheben.

Zu den ungeschriebenen Amtspflichten von Schöff*innen gehört auch die Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner verfassungsrechtlichen Ordnung. Die Treuepflicht gebietet unverzichtbar, den Staat und seine verfassungsrechtliche Ordnung zu bejahen, sie als schützenswert anzuerkennen, in diesem Sinne sich zu ihm zu bekennen und aktiv dafür einzutreten. Es dürfen keine begründeten Zweifel bestehen, dass die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden.

Was kann ich als Bürgerin tun?

Sollten Sie auf den Vorschlagslisten Personen finden, bei denen aus Ihrer Sicht diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann können Sie sich sehr gern an uns wenden. Wir werden Sie dann dazu beraten, wie ein Einspruch aussieht und formuliert werden muss.
Nehmen Sie Einsicht in die Vorschlagslisten und kommen Sie gern auf uns zu, wenn Sie dazu beraten werden wollen. Am einfachsten erreichen Sie uns per Mail unter schoeffenwahl23@kulturbuero-sachsen.de

Die letztliche Entscheidung über die Befähigung zum Schöffenamt trifft dann ein Wahlausschuss zu einem späteren Zeitpunkt. Diesem Wahlausschuss müssen alle Einsprüche als mögliche Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden.

Demokratie, Diskriminierung, Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Sachsen

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