Wir möchten Sie auf unsere folgenden beiden Workshops hinweisen und Sie herzlich dazu einladen:
3.11.2017 | 17-21 Uhr | Pöge-Haus, Leipzig
Strukturen und Kulturen in der Polizei
Im Mittelpunkt des Seminars stehen grundlegende Informationen über die Polizei in Deutschland. Beleuchtet werden strukturelle, gesetzliche und lebensweltliche Aspekte von Polizeiarbeit. Trotz der alltäglichen Präsenz des Exekutivorgans ist die Polizei in ihren Strukturen und Funktionsweisen weitestgehend unbekannt. Der Workshop soll dieser Black Box Polizei entgegenwirken. Im Zentrum stehen dabei Fragen nach den Aufgaben und Funktionen der Polizei innerhalb eines demokratischen Staats. Wie ist die Polizei im Förderalismus strukturiert?
4.11.2017 | 10-16 Uhr | Pöge-Haus, Leipzig
Polizei und Protest – Mythen und Realitäten polizeilichen Handelns im Demonstrationsgeschehen
Häufig entzündet sich an polizeilichen Praktiken im Protestgeschehen harsche Kritik. Moniert werden in der Regel die Einschränkung der Versammlungsfreiheit und andere Grundrechteingriffe als auch unverhältnismäßiger Einsatz physischer Gewalt. Das Seminar beschäftigt sich anknüpfend an den vorherigen Workshop am 3.11. nun spezifischer mit der Rolle von Polizei im Protestgeschehen.
Informationen zu beiden Workshops:
Die Seminare richten sich an zivilgesellschaftliche Initiativen und Einzelpersonen.
Der Flyer zu den Veranstaltungen steht hier als .PDF (260KB) zum Download zur Verfügung.
Die Seminare werden durchgeführt von:
Stephanie Schmidt, Kulturanthropologin, die seit 2013 im Rahmen ihrer Doktorarbeit zu den obigen Themen forscht.
Susanne Feustel, Politikwissenschaftlerin und Fachreferentin im Kulturbüro Sachsen e.V.
Zur besseren Vorbereitung des Workshops bitten wir Interessierte um eine Anmeldung unter bildung(et)kulturbuero-sachsen.de. Anmeldeschluss ist der 15.10.2017. Die Workshops sind kostenfrei und können auch unabhängig von einander besucht werden.
Für beide Veranstaltungen gilt die Ausschlussklausel:
Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die neonazistischen Parteien oder Organisationen angehören, der neonazistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige
menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser zu verweisen.