Warum wir den Aufruf des Bündnisses „Polizeigesetz Stoppen“ in Sachsen unterstützen.


Dresden, Januar 2019

Das Kulturbüro Sachsen e.V. engagiert sich für Demokratie, die Entwicklung einer lebendigen Zivilgesellschaft und die Durchsetzung der Menschenrechte. Klar ist, Sachsen benötigt ein neues an die aktuellen technischen Entwicklungen und sicherheitspolitischen Herausforderungen angepasstes Polizeigesetz. Gegen die in der Regierungskoalition derzeit (12/2018) diskutierte Neufassung des Polizeirechts haben wir grundsätzliche Bedenken.

Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit muss in einer Demokratie kontinuierlich diskutiert werden, denn Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit aller können drastische Grundrechtseingriffe nach sich ziehen. Demokratische Gesetzgeber müssen garantieren, dass diese Regelungen verhältnismäßig sind. Das setzt der vorliegende Entwurf nur ungenügend um. Umso bedauerlicher finden wir, dass bei der grundlegenden Formulierung der Entwürfe zum neuen Polizeirecht keine Stimmen von Menschenrechtsorganisationen eingeholt wurden.

Einige der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Einschränkungen von individuellen Grund- und Freiheitsrechten zugunsten polizeilicher Befugnisse sind zu weitreichend: Dazu gehören die erweiterten polizeilichen Befugnisse mit unbestimmten Eingriffsschwellen weit im Gefahrenvorfeld, die neuen und alten Befugnisse zur dauerhaften Videoüberwachung im öffentlichen Raum, temporär geheim gehaltene Kontrollbereiche oder Aufenthaltsverbote. Des Weiteren lehnen wir die Überwachung einiger Berufsgeheimnisträgergruppen wie Journalist*innen und damit die Aushebelung des Quellenschutzes ab. Vor diesem Hintergrund teilen wir die Kritik Dutzender weiterer Organisationen.

Alle Regelungen im neuen Polizeigesetz sollten sich daran messen lassen, ob sie verhältnismäßig und rechtssicher sind im Spannungsfeld zwischen Grundrechtswahrung und Sicherheit. Polizeiarbeit in Sachsen muss darüber hinaus durch weitere Maßnahmen verbessert werden. Beispielsweise durch Sensibilisierung gegenüber Diskriminierung, Rassismus und neurechten Ideen sowie in Schulungen zu Menschenrechten in Aus- und Fortbildung. Oder durch eine angemessene Personal- und Materialausstattung der Polizei. Zudem ist die Entwicklung einer zeitgemäßen Fehlerkultur besonders wichtig. Die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Betroffene von rechtswidrigem Polizeiverhalten und die Polizeibeamt*innen selbst, kann den Weg dahin genauso erleichtern, wie eine Kennzeichnungspflicht oder die Möglichkeit, Einsatzgeschehen kontinuierlich zu reflektieren – beispielsweise durch Supervisionen und kollegiale Beratungen.

Quellen und Leseempfehlungen:
Stellungnahme von Amnesty International zum Entwurf des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes und des Polizeibehördengesetzes, 8.11.2018
– Stefan Engel, Landesvorsitzender der JUSOS Sachsen vom 27.4.2018: Sachsen darf nicht Bayern werden – Grenze des Zumutbaren im neuen Polizeigesetz schon jetzt überschritten

Polizeigesetz, Sachsen

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