Zu Geschichte und Gegenwart des Protest Policing
Termine:
Samstag 14.11.2026, 11:00-18:00 Uhr
Sonntag 15.11.2026, 10:00-14:00 Uhr
Ort: Leipzig, genauer Ort nach Anmeldung
Der Veranstaltungsort ist nicht rollstuhlgerecht eingerichtet.
Kostenfrei dank Fördermitteln
Anmeldung: Teilnahme nur nach bestätigter Anmeldung bis 10.10.2026 an anmeldung@kulturbuero-sachsen.de
Download Veranstaltungsflyer als .PDF (1,3 MB)

Eine der Aufgaben der Polizei besteht darin das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und zu schützen. Häufig entzündet sich an polizeilichen Praktiken im Protestgeschehen harsche Kritik. Dass die Polizei sich oftmals als politische Akteurin versteht, rechtsstaatliche Grenzen überschreitet und unverhältnismäßig Gewalt anwendet, ist dann der Vorwurf der einen Seite. Dass sich politische Aktivist*innen kriminell, weil die öffentliche Ordnung störend oder gewalttätig verhalten ist der Vorwurf der anderen. Im Seminar beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
- Kurzer Überblick über die Protestgeschichte der Bundesrepublik Deutschland
- Bedeutung von Straßenprotesten für aus historischer und aktueller Perspektive
- Aufgaben von Polizei im Protestgeschehen, Abläufe und Handlungslogiken im Protest Policing
- Möglichkeiten der Deeskalation bei Konflikten
Das Seminar ist offen für Engagierte der demokratischen Zivilgesellschaft und andere Interessierte.
Referent*innen
– Michael Sturm (Historiker, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW) und Peter Römer (Politikwissenschaftler, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Geschichtsort Villa ten Hompel, Münster).
Der Veranstaltungsort ist nicht rollstuhlgerecht eingerichtet. Wenn sie auf Rollstuhl/Gehhilfe angewiesen sind nehmen sie bitte Kontakt mit uns auf.


Datenschutz:
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Antidiskriminierungsregel
Den Veranstaltenden ist ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander sehr wichtig. Störungen oder Beleidigungen führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.



