Rechtsgutachten zum sogenannten Neutralitätsgebot

Zur Bedeutung des sog. Neutralitätsgebots für zivilgesellschaftliche Vereine der Demokratie- und Jugendarbeit

Welche Verpflichtungen erwachsen Organisationen der Demokratie- und Jugendarbeit als Empfängern von Fördermitteln? Sind sie dazu verpflichtet, ein sogenanntes Neutralitätsgebot einzuhalten? Welche Kompetenzen hat der Sächsische Rechnungshof zur Beantwortung dieser Frage?

Diese Fragen waren Gegenstand im 2. Untersuchungsausschuss („Mutmaßlich rechtswidrige Förderpraxis bei Asyl- und Integrationsmaßnahmen…“) des Sächsischen Landtags sowie im Sonderbericht des Landesrechnungshofes.

Banner: Rechtsgutachten von Prof Dr. Friedhelm Hufen zur Bedeutung des sogenannten Neutralitätsgebots, 08/2024


Im Auftrag der Cellex Stiftung unterstützt von der Freudenberg Stiftung, der Schöpflin Stiftung und der Amadeu Antonio Stiftung hat Prof. Dr. Hufen ein Rechtsgutachten erstellt, das diesen Sachverhalt juristisch prüft.

Prof. Dr. Friedhelm Hufen hat am 14.08. im Rahmen einer Pressekonferenz sein Rechtsgutachten vom 25.07.2024 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Gutachter
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, o. Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Mainz. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz a.D.
Zu den Hauptarbeitsgebieten von Prof. Dr. Hufen zählen das Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Kulturrecht. Seit 1993 ist er Professor für Öffentliches Recht- Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Main. Er übernahm Gastprofessuren in New Orleans, Cape-Town und Paris.

Link zur Pressemitteilung der Cellex Stiftung

Demokratie, Jugendarbeit, Neutralitätsgebot, Sachsen, Sächsischer Rechnungshof, Untersuchungsausschuss

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