Queerfeindlichkeit und Antifeminismus als Mobilisierungsthema der extremen Rechten in Sachsen
Termin und Ort:
Dienstag, 13.05.2025 | 19.00 Uhr
Dresden
Gartenlokal „Fortschritt“, Bärnsdorfer Str.2a, 01097 Dresden
Informationen zur Barrierefreiheit finden sie hier
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Am 13.Mai 2025 präsentiert das Kulturbüro Sachsen e.V. die elfte Ausgabe der Jahrespublikation „Sachsen rechts unten“. Seit 2014 legen wir mit dieser Publikation jährlich eine Analyse über die qualitative Verfasstheit der extremen Rechten in Sachsen vor.
In diesem Jahr stehen die Themen Queerfeindlichkeit und Antifeminismus als Kernideologie rechtsextremen Denkens im Fokus der Broschüre.
Queerfeindlichkeit und Antifeminismus sind Kernideologien rechtsextremen Denkens. Dies wird auch in Sachsen in den letzten Jahren immer deutlicher sichtbar. Rechtsextreme Gruppen nutzen Queerfeindlichkeit und Antifeminismus gezielt für ihre Propaganda, indem sie Ängste schüren und Stereotype verstärken. Auch auf der Ebene extrem rechter Aktionsformen gewinnen die Themen Queerfeindlichkeit und Antifeminsimus immer mehr an Gewicht. Rechtsextreme Parteien wie die sächsische AfD polarisieren bewusst gegen geschlechtliche Vielfalt und diverse Lebensweisen. Extrem rechte Gruppen mobilisieren gegen Veranstaltungen, auf denen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt öffentlich repräsentiert werden. Und sie hatten damit, insbesondere in Sachsen, immer wieder Erfolg.
An diesem Abend werden verschiedene Autor*innen der Publikation ihre Beiträge vorstellen und der Öffentlichkeit präsentieren.
Nach einem Input dient der Abend auch dem Austausch und der Diskussion. Die Publikation kann an diesem Abend auch kostenfrei vor Ort mitgenommen werden.
Die Veranstaltung ist eine Kooperation des Kulturbüro Sachsen e.V. mit Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen.
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Antidiskriminierungsregel
Den Veranstaltenden ist ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander sehr wichtig. Störungen oder Beleidigungen führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.